Die folgenden Maßnahmen fallen unter die gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschaftsrichtlinien und werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt:
Eine frauenärztliche Untersuchung wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später - angepasst an den Schwangerschaftsverlauf - in kürzeren Intervallen durchgeführt.
Die folgenden Untersuchungen werden bei weiteren Vorsorgeterminen durchgeführt:
Zu Beginn erfolgt die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um eine eventuelle Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche (SSW) wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal "Rhesus negativ" festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen.