Ultraschall in der Schwangerschaft
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (so genanntes Screening).
1. Screening: 9. bis 12. SSW
2. Screening: 19. bis 22. SSW
3. Screening: 29. bis 32. SSW
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fallen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.
Britta Mayer-Pohl
Dr. Frauke Luckas
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Dudweilerstraße 47
66133 Saarbrücken
Tel.: 0681/81 13 22
Fax: 0681/84 23 49
E-Mail: frauenaerztinnen-scheidt(at)t-online.de
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