Gesetzliche Vorsorge- und Früherkennungsleistungen

Ihre Krankenversicherung gewährt Ihnen derzeit in der Regel für folgende Untersuchungen gesetzlichen Versicherungsschutz und erstattet damit die anfallenden Kosten:

Ab dem 20. Lebensjahr:

  • die Spiegeleinstellung des Muttermundes
  • die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sogenannter Zytotest) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundkanal sowie

  • die bimanuelle gynäkologische Untersuchung 

Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an:

  •  die Abtastung der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten

Zusätzlich vom Beginn des 50. Lebensjahres an:

  • die digitale Untersuchung des Enddarmes sowie
  • einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl
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