Gesetzliche Vorsorge- und Früherkennungsleistungen
Ihre Krankenversicherung gewährt Ihnen derzeit in der Regel für folgende Untersuchungen gesetzlichen Versicherungsschutz und erstattet damit die anfallenden Kosten:
Ab dem 20. Lebensjahr:
- die Spiegeleinstellung des Muttermundes
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die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sogenannter PAP Test) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundkanal einmal jährlich
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die bimanuelle gynäkologische Untersuchung
Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an:
- die Abtastung der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten
Zusätzlich vom Beginn des 35. Lebensjahres an:
- die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sogenannter PAP Test) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundkanal und ein Test auf HPV alle 3 Jahre
Zusätzlich vom Beginn des 50. Lebensjahres an:
- die digitale Untersuchung des Enddarmes sowie
- einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl
Britta Mayer-Pohl
Dr. Frauke Luckas
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Dudweilerstraße 47
66133 Saarbrücken
Tel.: 0681/81 13 22
Fax: 0681/84 23 49
E-Mail: frauenaerztinnen-scheidt(at)t-online.de
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