Ihre Krankenversicherung gewährt Ihnen derzeit in der Regel für folgende Untersuchungen gesetzlichen Versicherungsschutz und erstattet damit die anfallenden Kosten:
Ab dem 20. Lebensjahr:
die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sogenannter Zytotest) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundkanal sowie
die bimanuelle gynäkologische Untersuchung
Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an:
Zusätzlich vom Beginn des 50. Lebensjahres an: